Rund um die Adoption

Coaching und Psychotherapie in Neu-Isenburg

Erwachsenenadoption

Häufig auch heutzutage noch ein Tabu-Thema. 

Rein rechtlich darf eine Person eine andere volljährige Person als Kind annehmen, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Die Annahme eines oder einer Volljährigen ist nach dem Gesetz vor allem dann sittlich gerechtfertigt, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der oder die Anzunehmende bereits als minderjähriges Kind in Ihrer Familie gelebt hat und rechtliche Gründe die Adoption verhindert haben. 

 

Trotz ausgiebiger Überlegung und sorgfältiger Vorbereitung kann es für den nun Adoptierten zu psychischer Belastung kommen, die bei schwereren Fällen mit psychosomatischen Begleitsymptomen einhergehen kann wie z.B.

  • Unruhe
  • das Gefühl abgeschnitten zu sein
  • Schuldgefühle
  • Gefühle von Einsamkeit
  • Angst und Panik
  • Körperliche Beschwerden, wie Kribbeln, Schmerzen, Taubheitsgefühle